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   OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 10 LB 83/10   

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https://dejure.org/2012,25473
OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 10 LB 83/10 (https://dejure.org/2012,25473)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.08.2012 - 10 LB 83/10 (https://dejure.org/2012,25473)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. August 2012 - 10 LB 83/10 (https://dejure.org/2012,25473)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 14 Abs. 1 VO 795/2004/EG; Art. 33 Abs. 2 VO 1782/2003/EG
    Änderung des Rechtsstatus i.S.d. Art. 33 Abs. 2 VO 1782/2003/EG und des Art. 14 Abs. 1 VO 795/2004/EG durch die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts innerhalb der Familie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung des Rechtsstatus i.S.d. Art. 33 Abs. 2 VO 1782/2003/EG und des Art. 14 Abs. 1 VO 795/2004/EG durch die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts innerhalb der Familie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Änderung des Rechtsstatus i.S.d. Art. 33 Abs. 2 VO 1782/2003/EG und des Art. 14 Abs. 1 VO 795/2004/EG durch die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts innerhalb der Familie

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 12.04.2011 - 10 LA 64/09

    Rechtsfolgen einer defizitären Abfassung amtlicher Formulare und Ausfüllhinweise

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 10 LB 83/10
    Damit verhält sich der vorliegende Fall nicht anders als derjenige, in dem von dem Antragsteller Angaben verlangt werden, die im Formular nicht abgefragt werden; für diese Konstellation ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats entschieden, dass die Behörde dem Antragsteller das Fehlen solcher Angaben nicht zur Last legen kann (BVerwG, Urteil vom 10. März 1994 - 3 C 32.92 -, BVerwGE 95, 213, 226 f.; Beschluss des Senats vom 12. April 2011 - 10 LA 64/09 -, AUR 2011, 307, 310, m.w.N.).

    Durch die unzureichende und damit missverständliche Abfassung des zu verwendenden Formulars und damit der Ausfüllhinweise wird das Gebot einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung verletzt, mit der Rechtsfolge, dass der Klägerin die aus dieser Verletzung resultierende Versäumung weiterer Angaben über ihre Gründung und den Betriebsübergang auf sie sowie der Vorlage von entsprechenden Nachweisen innerhalb der Antragsfrist nicht entgegengehalten werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 12. April 2011, a.a.O. mit weiteren Nachweisen).

    Auch von einer Verspätung im Zuge der Nachholung der verlangten Angaben und Nachweise (vgl. § 12 Satz 2 InVeKoSV) ist nicht auszugehen, weil der Klägerin wegen der zumindest unklaren Rechtslage nicht entgegengehalten werden kann, sie wäre in der Lage gewesen, die verlangten Angaben und Nachweise früher einzureichen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. April 2011, a.a.O.).

    Die Beklagte muss vielmehr selbst ermitteln, sollte erkennbar werden, dass es für bestimmte Fallgruppen objektiv misslungen ist, geeignete Formulare zu erstellen, die ihr alle für die Entscheidung erforderlichen oder nützlichen Kenntnisse bereits mit der Antragstellung verschaffen (Senatsbeschlüsse vom 12. April 2011, a.a.O., und vom 21. Dezember 2010 - 10 LA 66/08 -).

  • OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 58/10

    Entbehrlichkeit eines Übertragungsantrags bei Übernahme eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 10 LB 83/10
    Eines weiteren Antrags im Sinne eines Übertragungs-/Überlassungsantrags in den Fällen, in denen der Betriebsinhaber während des Bezugszeitraums, spätestens am 31. Dezember 2004, seinen Rechtsstatus oder seine Bezeichnung ändert im Sinne von Art. 33 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 in Verbindung mit Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 795/2004, wie er offenbar unter Abschnitt II Ziffer 4.5 des amtlichen Antragsformulars vorgesehen ist, bedarf es - entgegen der Auffassung der Beklagten - hingegen nicht (vgl. Senatsurteile vom 17. Januar 2012 - 10 LB 58/10 -, juris, für den Fall des Art. 13 Verordnung (EG) Nr. 795/2004 und - 10 LB 88/10 -, juris, für den Fall des Art. 15 dieser Verordnung).

    Denn sie hat unter Verwendung der von der Agrarverwaltung bereitgestellten amtlichen Vordrucke die Voraussetzungen des Art. 33 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 und Art. 14 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 795/2004 nachzuweisen (vgl. Senatsurteile vom 17. Januar 2012, a.a.O., in den Fällen des Art. 13 und 15 Verordnung (EG) Nr. 795/2004).

  • OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 88/10

    Beachtung der Klagefrist des § 74 Abs. 2 VwGO bei Aufhebung eines Bescheids unter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 10 LB 83/10
    Zunächst hat die Klägerin im Rahmen ihres Antrages auf Festsetzung der Zahlungsansprüche nach Art. 34 Abs. 2 UAbs. 1 VO (EG) Nr. 1782/2003 den nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 17. Januar 2012 - 10 LB 88/10 -, juris) erforderlichen gesonderten Antrag auf Zuteilung von Zahlungsansprüchen mit OGS-Genehmigung unter Abschnitt II Ziffer 6 gestellt.

    Eines weiteren Antrags im Sinne eines Übertragungs-/Überlassungsantrags in den Fällen, in denen der Betriebsinhaber während des Bezugszeitraums, spätestens am 31. Dezember 2004, seinen Rechtsstatus oder seine Bezeichnung ändert im Sinne von Art. 33 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 in Verbindung mit Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 795/2004, wie er offenbar unter Abschnitt II Ziffer 4.5 des amtlichen Antragsformulars vorgesehen ist, bedarf es - entgegen der Auffassung der Beklagten - hingegen nicht (vgl. Senatsurteile vom 17. Januar 2012 - 10 LB 58/10 -, juris, für den Fall des Art. 13 Verordnung (EG) Nr. 795/2004 und - 10 LB 88/10 -, juris, für den Fall des Art. 15 dieser Verordnung).

  • BVerwG, 10.03.1994 - 3 C 32.92

    Rückforderung von Subventionen der Europäischen Gemeinschaft - Bewilligung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 10 LB 83/10
    Damit verhält sich der vorliegende Fall nicht anders als derjenige, in dem von dem Antragsteller Angaben verlangt werden, die im Formular nicht abgefragt werden; für diese Konstellation ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats entschieden, dass die Behörde dem Antragsteller das Fehlen solcher Angaben nicht zur Last legen kann (BVerwG, Urteil vom 10. März 1994 - 3 C 32.92 -, BVerwGE 95, 213, 226 f.; Beschluss des Senats vom 12. April 2011 - 10 LA 64/09 -, AUR 2011, 307, 310, m.w.N.).
  • EuGH, 16.12.2008 - C-127/07

    DIE RICHTLINIE ÜBER EIN SYSTEM FÜR DEN HANDEL MIT

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 10 LB 83/10
    Dieser besagt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden dürfen, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (vgl. EuGH, 16. Dezember 2008 - C-127/07 [Arcelor Atlantique et Lorraine u. a.] -, Slg. 2008, I-9895 und Urteil vom 12. Mai 2011 - C-176/09 - [Großherzogtum Luxemburg] m.w.N.).
  • EuGH, 12.05.2011 - C-176/09

    Der Gerichtshof bestätigt die Gültigkeit der Richtlinie über Flughafenentgelte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 10 LB 83/10
    Dieser besagt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden dürfen, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (vgl. EuGH, 16. Dezember 2008 - C-127/07 [Arcelor Atlantique et Lorraine u. a.] -, Slg. 2008, I-9895 und Urteil vom 12. Mai 2011 - C-176/09 - [Großherzogtum Luxemburg] m.w.N.).
  • EuGH, 11.11.2010 - C-152/09

    Grootes - Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 10 LB 83/10
    Die entsprechende Anwendung einer Bestimmung auf einen Wirtschaftsteilnehmer ist möglich, wenn die Regelung, die für ihn gilt, zum einen der Regelung, deren entsprechende Anwendung in Betracht gezogen wird, weitgehend entspricht, und zum anderen eine Lücke enthält, die mit einem allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts unvereinbar ist und die durch die entsprechende Anwendung geschlossen werden kann (EuGH, Urteil vom 11. November 2010 - C-152/09 - [Grootes] -, juris m.w.N.).
  • VG Regensburg, 02.11.2017 - RN 5 K 16.1989

    Zu den Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln für die Landwirtschaft

    Es handelt sich auch nicht um eine bloße Rechtstatusänderung(vgl. dazu OVG Lüneburg vom 29.08.2012 -10 LB 83/10 u.VG Göttingen vom 10.11.2016 - 2 A4/16 - juris).
  • VG Göttingen, 10.11.2016 - 2 A 4/16

    Antragserfordernis; Betriebsleiteridentität; Erstzuweisung; Rechtsstatus;

    Die Übertragung von Einzelunternehmen in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts stellt eine derartige Statusänderung dar (vgl. zur Vorgängerregelung in Art. 33 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1782/2003, OVG Lüneburg, Urteil vom 29.08.2012 -10 LB 83/10).
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